Das Fischerhaus bietet Angelfreunden in seinen Forellenteichen halb- oder ganztägige Angelmöglichkeiten.
(Validiert durch Beratung Nr. 2024-47 vom 11. September 2024)
1. - Eröffnung.
Die Öffnungs- und Schließungstermine des Fischerhauses für die Aktivität „Forellenangeln“ werden durch einen Gemeindeverordnung festgelegt.
Die Öffnungstage und -zeiten richten sich nach der nebenstehenden Tabelle:
2. - Preise.
Die Preise für den Zugang zum Forellenteich sind wie folgt pro Angler festgelegt:
Halbtags 15 €
Ganztags * 25 €
*: Der Angeltag beinhalt eine gemäß Artikel 1 vorgeschriebene Unterbrechung, insbesondere für eine Mittagspause.
3. - Zugang und Standort.
- Der Zugang zum Forellenteich ist nur Anglerr und ihre Angehörigen erlaubt. Jeder Angler übernimmt die volle Verantwortung für die ihn begleitenden Personen, insbesondere was Verhalten, Einhaltung der Regeln, Sicherheit usw betrifft.
- Bei der Ankunft zieht jeder Fischer eine Stellplatznummer, die er für den halben Tag einhalten muss.
- Der Angelplatz muss sauber zurückgelassen werden.
4. - Fangart.
- Anfüttern und Köderfischen sind verboten.
- Nur 1 entfaltete Rute ist erlaubt.
- Es dürfen nur Forellen mitgenommen werden.
5. - Sanitärbereich.
- Die Benutzer der Sanitärkabine müssen die Hygienevorschriften, die Räumlichkeiten und die ihnen zur Verfügung gestellten Geräte korrekt benutzen.
- Papierhandtücher dürfen auf keinen Fall in die Toilette geworfen werden, um ein Verstopfen des Abflusses zu vermeiden; dafür stehen Papierkörbe zur Verfügung.
- Die Räumlichkeiten sind in einwandfreiem Zustand zurückzulassen.
6. - Organisation.
- Fischern, die ihre Forellen vor Ort ausnehmen möchten, steht ein Waschbecken zur Verfügung.
- Die den Fischern zur Verfügung gestellten Ausrüstungen, wie Bänke, Tische, Angelruten usw. muss ebenfalls sorgfältig gepflegt werden.
- Benutzer müssen den Anweisungen der Verantwortlichen des Fischerhauses folgen.
7. - Sanktionen.
Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften kann durch einfache Entscheidung des Verantwortlichen des Fischerhauses zum Ausschluss von der Anlage ohne Rückerstattung führen.